E-Rechnung ins Ausland: Was bei grenzüberschreitenden Rechnungen gilt
Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2026
Wo gilt die deutsche E-Rechnungspflicht?
Das Wachstumschancengesetz regelt die E-Rechnungspflicht ausdrücklich für "im Inland steuerbare Umsätze" zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen. Das bedeutet:
| Rechnungsbeziehung | Deutsche E-Rechnungspflicht? |
|---|---|
| Deutsches Unternehmen → deutsches Unternehmen (B2B) | ✅ Ja — ab 2027/2028 |
| Deutsches Unternehmen → EU-Auslandskunde (B2B) | ❌ Nein — nicht unter deutschem Recht |
| EU-Auslandslieferant → deutsches Unternehmen | ❌ Der ausländische Aussteller unterliegt nicht deutschem Recht |
| Deutsches Unternehmen → Nicht-EU-Ausland | ❌ Nein |
ZUGFeRD für EU-Auslandsrechnungen: Macht das Sinn?
Auch ohne Pflicht kann ZUGFeRD (bzw. Factur-X, das technische Äquivalent) für EU-Auslandsrechnungen nützlich sein:
- Frankreich: Factur-X ist der offizielle Standard. Da ZUGFeRD 2.x und Factur-X 1.x technisch identisch sind, kannst du einfach eine ZUGFeRD-2.x-Datei als Factur-X bezeichnen — sie wird akzeptiert.
- Österreich: Hat einen eigenen Standard (ebpCIUSAT), der ebenfalls auf EN 16931 basiert. ZUGFeRD im EN-16931-Profil ist kompatibel, aber österreichische Partner könnten ein anderes Format bevorzugen.
- Andere EU-Länder: PEPPOL BIS Billing 3.0 ist das am weitesten verbreitete grenzüberschreitende Format in der EU, insbesondere im B2G-Bereich (Business to Government). Es basiert ebenfalls auf EN 16931.
EU-weite Entwicklung: ViDA und das Meldesystem
Die EU-Kommission arbeitet im Rahmen der Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA) an digitalen Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze. Das geplante System sieht vor, dass innergemeinschaftliche Rechnungen digital gemeldet werden — was ein standardisiertes elektronisches Format voraussetzt.
ViDA ist noch in der Abstimmung und wird voraussichtlich ab 2028–2030 schrittweise eingeführt. Konkrete Auswirkungen auf kleine Unternehmen sind noch nicht final beschlossen — es lohnt sich, die Entwicklung zu verfolgen.
Rechnungen aus dem Ausland empfangen
Wenn du als deutsches Unternehmen eine Rechnung von einem ausländischen Lieferanten empfängst, gilt:
- Der ausländische Lieferant unterliegt seinem nationalen Recht — er muss dir keine ZUGFeRD-Rechnung schicken.
- Du kannst ausländische E-Rechnungen (Factur-X, PEPPOL BIS, UBL) trotzdem empfangen und verarbeiten — die meisten Systeme unterstützen das.
- Du bist verpflichtet, empfangene E-Rechnungen — egal welchen Formats — 10 Jahre aufzubewahren.
Häufige Fragen
Mein Schweizer Lieferant schickt mir eine normale PDF — muss er wechseln?
Nein. Die Schweiz hat keine vergleichbare E-Rechnungspflicht (Stand 2026).
Dein Schweizer Lieferant ist nicht verpflichtet, ZUGFeRD zu nutzen.
Du musst die PDF als normale Rechnung entgegennehmen.
Mein EU-Kunde verlangt eine "elektronische Rechnung" — reicht ZUGFeRD?
Das hängt von der Spezifikation des Kunden ab. Wenn er konkret Factur-X oder
PEPPOL BIS verlangt: ZUGFeRD im EN-16931-Profil ist zu Factur-X kompatibel.
Für PEPPOL musst du dir einen Zugangspunkt (Access Point) einrichten — das ist
aufwendiger und für kleine Unternehmen selten nötig.
Ist eine Reverse-Charge-Rechnung eine "inländische" Rechnung?
Bei Reverse Charge (§ 13b UStG) erbringt ein ausländisches Unternehmen eine Leistung
im Inland. Das ist umsatzsteuerrechtlich komplex — im Zweifelsfall Steuerberater
zur konkreten E-Rechnungspflicht befragen.
Weiterführend: E-Rechnungspflicht im Überblick · Factur-X: Das europäische Geschwisterformat