E-Rechnungspflicht Zeitplan: 2025 bis 2028 auf einen Blick
Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2026
Der vollständige Zeitplan
| Datum | Pflicht | Für wen |
|---|---|---|
| 1. Januar 2025 | E-Rechnungen empfangen können | Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich (ohne Ausnahme) |
| Bis 31. Dezember 2026 | Übergangsfrist: Papier weiter erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers | Alle Unternehmen (für Leistungen bis Ende 2026) |
| 1. Januar 2027 | E-Rechnungen ausstellen Pflicht | Unternehmen mit Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € |
| Bis 31. Dezember 2027 | Übergangsfrist für kleinere Unternehmen und EDI-Verfahren | Unternehmen mit Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 € · EDI-Nutzer (mit Zustimmung des Empfängers) |
| 1. Januar 2028 | E-Rechnungen ausstellen Pflicht für alle | Alle Unternehmen (außer dauerhaft Befreite: Kleinunternehmer § 19, B2C, Kleinbeträge) |
Was gilt dauerhaft — egal welches Datum?
Diese Ausnahmen gelten unabhängig vom Zeitplan, jetzt und in Zukunft:
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG → kein Ausstellen nötig (Empfangen ja)
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C) → nicht betroffen
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto → ausgenommen
- Fahrausweise und Tickets → ausgenommen
- Steuerbefreite Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG → ausgenommen
Neu seit Oktober 2026
Das dritte BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 ändert den Zeitplan nicht. Es enthält aber Erleichterungen, u. a. eine Nichtbeanstandung für E-Rechnungen bis Ende 2026 und Regeln für Anzahlungs- und Schlussrechnungen. Details unter Übergangsfristen und Abschlagsrechnung als E-Rechnung.
Was musst du heute tun?
| Situation | Handlungsbedarf jetzt (2026) |
|---|---|
| Du empfängst Rechnungen von Lieferanten | ✅ Empfangsfähigkeit sicherstellen — E-Mail reicht als Minimum |
| Du bist Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | ✅ Nur Empfangen nötig. Ausstellen freiwillig. |
| Dein Gesamtumsatz 2026 liegt bis 800.000 € | ⏳ Ausstellungspflicht erst für Leistungen ab 2028 |
| Dein Gesamtumsatz 2026 liegt über 800.000 € | ⚠️ Pflicht für Leistungen ab 1.1.2027 — jetzt umstellen |
| Du rechnest an Bundesbehörden | ✅ XRechnung ist bereits seit 2020 Pflicht |
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?
Wer statt einer Pflicht-E-Rechnung eine Papier- oder PDF-Rechnung schickt, stellt
keine ordnungsgemäße Rechnung aus. Ein eigenes Bußgeld dafür sieht das Gesetz nach
den Auswertungen des aktuellen BMF-Schreibens nicht vor — das größere Risiko trägt
der Kunde: Ihm kann der Vorsteuerabzug versagt werden. Viele Kunden werden deshalb
auf einer korrekten E-Rechnung bestehen.
Gilt der Zeitplan auch für Österreich und die Schweiz?
Nein — das ist deutsches Recht. Österreich und die Schweiz haben eigene
Regelungen. In Österreich gilt eine E-Rechnungspflicht bisher nur für Rechnungen an
den Bund; die Schweiz hat keine allgemeine Pflicht. Mehr unter
E-Rechnung ins Ausland.
Weiterführend: E-Rechnungspflicht im Detail · Übergangsfristen: Wer bekommt welche?