Zeitplan E-Rechnungspflicht 2025–2028
Die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland erfolgt stufenweise. Diese Infografik zeigt alle wichtigen Termine auf einen Blick.
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2026
Januar 2025: Empfangspflicht tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Das bedeutet: Dein E-Mail-Postfach muss für ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien bereit sein. Eine spezielle Software ist nicht zwingend nötig — viele gängige Buchhaltungsprogramme unterstützen das bereits.
Bis Ende 2026: Übergangsfrist für die Ausstellung
Wer Rechnungen ausstellt, darf bis Ende 2026 noch klassische PDF- oder Papierrechnungen verwenden — sofern der Empfänger zustimmt. Diese Übergangsfrist gibt Unternehmen Zeit, ihre Prozesse und Software anzupassen. Die Uhr läuft jedoch: Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Großunternehmen.
Mehr Details zur Übergangsfrist findest du unter E-Rechnung Übergangsfrist.
2027 und 2028: Stufenweise Ausstellungspflicht
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € (Vorjahr) E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, ab Januar 2028, gilt die Pflicht für alle Unternehmen — unabhängig von Größe oder Umsatz, einschließlich Unternehmen, die bislang EDI-Verfahren nutzten.
Einen vollständigen Überblick zur gesetzlichen Pflicht gibt es unter E-Rechnungspflicht.